Frage von Jürgen K. • 25.08.2020

Antwort von Ralph Brinkhaus CDU • 15.09.2020
(...) Gewinnverlagerungen in grundlos niedrig besteuernde Staaten sind nicht akzeptabel. (...)
(...) Gewinnverlagerungen in grundlos niedrig besteuernde Staaten sind nicht akzeptabel. (...)
(...) Dieses Abkommen birgt die Gefahr, dass deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligt werden könnten. (...)
(...) Entscheidungen nicht leichtfertig getroffen werden (...)
Ich kann nur für mich sprechen, allerdings befürchte ich, daß durch eine Veröffentlichung sensibler Unternehmensdaten, die ausschließlich in Europa stattfindet, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen im internationalen Umfeld beeinträchtigt wäre.
(...) Gewinnverlagerungen in grundlos niedrig besteuernde Staaten sind nicht akzeptabel. (...)
(...) Vermeidung von Steuerflucht (...)