Antwort 11.02.2026 von Niklas Wagener BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In diesem Sinne halte ich den Begriff eines "Zwangsdienstes" für nicht angemessen und möchte dies auch gerne verfassungsrechtlich näher einordnen.
In diesem Sinne halte ich den Begriff eines "Zwangsdienstes" für nicht angemessen und möchte dies auch gerne verfassungsrechtlich näher einordnen.
Die Schülerbeförderung wird derzeit insgesamt überprüft. Zuständig ist das Kultusministerium.
Sehr geehrter Herr K.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die Sie mir über die Plattform „Abgeordnetenwatch.de“ zukommen lassen haben.
Am Ende werden sicherlich alle Menschen in unserem Land einen Beitrag leisten müssen
Deutschland wird sich für eine wohl austarierte Lösung einsetzen, die den unterschiedlichen Rechtsgütern gerecht wird. Eine anlasslose Chatkontrolle kann, wird und darf es aber auch in Zukunft nicht geben.