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Thorsten Frei
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Frage von Werner B. •

Aus Ihren Kommentaren schließe ich, dass Sie gegen eine Gleichstellung von Rente und Pension sind, was Sie damit begründen, dass Beamte kein Streikrecht haben - Ist dies nicht eher ein Trugschluss?

Unstreitig dürfte sein, dass eine riesige Gerechtigkeitslücke zwischen Rente und Pension klafft.

Die Besserstellung von Beamten ist offensichtlich.

Die These, dass Beamte im Berufsleben weniger verdienen würden als Arbeitnehmer trifft längst nicht mehr zu.

Beamte müssen nicht in eine Kasse für ihre Pension einzahlen; Pensionen sind Steuer finanziert. Die Beiträge für Beamte in die private Krankenversicherung fallen jahrzehntelang deutlich niedriger aus als gesetzliche Beiträge und für die Pflegeversicherung zahlen Beamte nur den hälftigen Beitragssatz, Rentner den vollen Satz.

Nach 5 Jahren haben Beamte einen Anspruch auf eine Mindestpension; nach 40 Jahren bekommen sie 71,75 Prozent ihrer Bezüge, Arbeitnehmer nach 45 Jahren 48 Prozent. Die durchschnittlichen Netto-Pensionen sind annähernd dreimal höher als die durchschnittliche Netto-Rente. Die Versorgungslast von Beamten liegt über der der Rentner. Hinzu kommt, dass Pensionen jährlich stärker steigen als Renten.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

entscheidend, um die demographischen Herausforderungen zu meistern, ist, dass wir unser Altersvorsorgesystem endlich reformieren. Die Bundesregierung wird deshalb eine Rentenkommission im Dezember 2025 durch Kabinettsbeschluss einsetzen, die bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 Vorschläge erarbeiten soll. Ziel ist es, eben diese Reformvorschläge für eine grundlegende Rentenreform zu entwickeln. Am Ende werden sicherlich alle Menschen in unserem Land einen Beitrag leisten müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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