Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt
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Der Deutsche Bundestag hat deshalb die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ eingesetzt
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages hat die Aufgabe, eingegangene Beschwerden sorgfältig zu bewerten und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen
Erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist, kann ich eine entsprechende Bewertung vornehmen.
Über eine Veröffentlichung wird im Einzelfall durch den Ausschuss entschieden.
Die abschließenden Beschlussempfehlungen mit ausführlicher Begründung werden dem Bundestag in Form einer Drucksache zur Entscheidung vorgelegt und öffentlich zugänglich gemacht.
Deshalb bin ich für eine Neuauszählung, ja für Fairness gegenüber unserem Mitbewerber, dem BSW, und schließe mich der luziden Analyse des Chemnitzer Politikwissenschaftlers Eckhard Jesse an