Antwort 10.09.2025 von Angelika Glöckner SPD
Bitte beachten Sie, dass für Landes- und Kommunalbeamte wiederum die jeweiligen Landesbehörden zuständig sind, da das Beamtenrecht dort in Teilen abweicht.
Bitte beachten Sie, dass für Landes- und Kommunalbeamte wiederum die jeweiligen Landesbehörden zuständig sind, da das Beamtenrecht dort in Teilen abweicht.
Aus meiner Sicht ist der Vorschlag von Carsten Linnemann, Lehrkräfte künftig nicht mehr zu verbeamten, der falschen Weg
Das Thüringer Finanzministerium sieht sich durch stark steigende Versorgungsausgaben vor große Herausforderungen gestellt.
In dieser Frage braucht es eine sachliche Debatte mit Respekt vor denen, die täglich für den Staat arbeiten, statt pauschaler Rundumschläge.
Die pauschale Beihilfe war von Beginn an für neu eingestellte Beamtinnen vorgesehen, nicht rückwirkend für alle bereits im Dienst stehenden Beamte.