An welcher Stelle im Beamtenrecht steht, dass Beamte für Wahlkämpfe einer Partei auf lange Zeit beurlaubt werden können?
Mit großem Erstaunen musste ich zur Kenntnis nehmen, dass eine Beamtin aus Ihrem Ministerium für 17 Monate (Dez. 2024 bis Mai 2026, siehe hierzu Quelle) beurlaubt wurde, um in dieser Zeit für Ihre SPD für den Wahlkampf zur Landtagswahl zu arbeiten. Ihr Ministerpräsident behauptet, dass dies durch das Beamtenrecht abgesichert wäre.
An welcher Stelle im Beamtenrecht steht, dass Beamte für Wahlkämpfe einer Partei auf lange Zeit beurlaubt werden können?
Wird in dieser Urlaubszeit das Gehalt dieser Beamtin weiterhin vom Steuerzahler bezahlt?
Gibt es nicht genug für Ihre Angestellten zu tun, so dass Sie diese für parteipolitisch Zwecke einsetzen?
Werden Sie auch Beamte aus Ihrem Ministerium beurlauben, damit diese bei Naturkatastrophen den betroffenen Bürgern vor Ort beim Aufräumen helfen können? Wenn nein, warum nicht?

