Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Frank Bsirske
Antwort von Frank Bsirske
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 13.07.2022

Das Bürgergeld an sich betrifft zunächst die Grundsicherung für Arbeitssuchende, also Leistungen nach dem SGB II.

Auf dem Bild ist Ricarda Lang vor dem Reichstagsgebäude zu sehen.
Antwort von Ricarda Lang
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 07.07.2022

Das Bürgergeld bezieht sich nur auf das SGB II. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) zählt damit nicht zum Bürgergeld.

Portrait von Annika Klose
Antwort von Annika Klose
SPD
• 20.12.2022

Viele der Reformen im Bürgergeld, die vor allem darauf ausgerichtet sind, dass Leistungsberechtigte nachhaltig einen Arbeitsplatz zu finden, werden die Leistungsberechtigten im SGB XII leider nicht betreffen

Portrait von Pascal Kober
Antwort von Pascal Kober
FDP
• 01.02.2023

Die Grundsicherung im Alter und die Erwerbsminderung sind andere Sozialleistungen, die – wie Sie selbst schon schreiben – entsprechend in einem anderen Sozialgesetzbuch (SGB XII) verortet und daher nicht im Bürgergeld eingeschlossen sind.

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