Aufgrund des in der Sozialhilfe geltenden Nachrangprinzips, zu der auch die Grundsicherung im Alter gehört, ist eine vollständige Nichtberücksichtigung von erwirtschaftetem Erwerbseinkommen bei gleichzeitigem Bezug dieser Sozialleistung nicht möglich.
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Im Rahmen der Bürgergeldreform wurden die Hinzuverdienstmöglichketen für Grundsicherungsempfänger im Alter nicht verändert.
Das dritte Entlastungspaket sieht für Rentnerinnen und Rentner eine Einmalzahlung von 300 Euro vor.
Die Energiepreispauschale und die Einmalzahlung für erwachsene Leistungsberechtigte in den Existenzsicherungssystemen richteten sich grundsätzlich an verschiedene Personenkreise.
Der Familienergänzungszuschlag stellt sicher, dass der Mindestabstand der Nettoalimentation von 15 Prozent zur „Grundsicherungsfamilie“ gewahrt bleibt.
Ich muss sie allerdings bitten, dass Sie sich mit Fragen zu Ihrer Bedarfsermittlung an die zuständige kommunale Behörde wenden. Dort kann man Ihnen passend zu Ihren Lebensumständen Auskunft erteilen.