Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Hubertus Heil
Antwort 13.07.2023 von Hubertus Heil SPD

Aufgrund des in der Sozialhilfe geltenden Nachrangprinzips, zu der auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehört, ist eine vollständige Nichtberücksichtigung von erwirtschaftetem Erwerbseinkommen bei gleichzeitigem Bezug dieser Sozialleistung nicht möglich

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 12.07.2023 von Hubertus Heil SPD

Insofern ist aufgrund der hier beschriebenen unterschiedlichen Personenkreise und der hiermit verbundenen unterschiedlichen Zielsetzungen eine auf das jeweilige Gesetz abgestimmte Berücksichtigung von Freibeträgen bei Erwerbseinkommen geboten.

Portrait von Rolf Mützenich
Antwort 15.12.2022 von Rolf Mützenich SPD

Im Gegensatz zur Grundsicherung ist das Bürgergeld nicht auf Dauer angelegt bzw. soll es nicht sein. Im Fokus steht hier die Hilfe und Unterstützung für Menschen, um wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Portrait von Dietmar Bartsch
Antwort 01.12.2022 von Dietmar Bartsch Die Linke

Diese Kopplung hat etwas mit dem "Alimentationsprinzip" des Berufsbeamtentums zu tun, aus dem das Bundesverfassungsgericht [...] eine Art Abstandsgebot ableitet.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 12.07.2023 von Hubertus Heil SPD

In Ihrem Einzelfall dürfte sich folglich am bisherigen Leistungsbezug (Rente plus ergänzende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII) keine Änderung ergeben haben.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort 25.11.2022 von Dirk Wiese SPD

Die neuen Regelungen sehen jetzt vor, dass in der einjährigen Karenzzeit die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und die angemessenen Heizkosten übernommen werden. Das Ersparte muss nicht aufgebraucht werden, sofern es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. Als erheblich gelten nunmehr 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.