Antwort 02.08.2021 von Wolfgang Kubicki FDP
Hinsichtlich des angeblichen "Interessenkonflikts" möchte ich darauf hinweisen, dass ein Strafverteidiger sich nicht mit der vorgeworfenen Tat gemeinmacht, sondern mit den Prinzipien unseres Rechtsstaates, wozu nicht zuletzt die Gewährleistung eines fairen Verfahrens gehört.