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2022 hat sich der Bund übrigens mit 109 Milliarden an Steuermitteln (in Form von Bundesmitteln und Bundeszuschüssen) an der Finanzierung der sogenannten nicht beitragsgedeckten Leistungen der Deutschen Rentenversicherung beteiligt.
Würde nun ein Teil der Rentner:innen zusätzliche Gelder erhalten, wäre dies wiederum eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Renter:innen.
In Hessen und den Ländern gibt es noch laufende Tarifverträge bis Ende 2023. Diese sehen die Inflationsausgleichspauschale nicht vor.
Für Ihr Anliegen wenden Sie sich bitte an Ihre bzw. Ihren zuständige/n SPD-Landtagsabgeordnete/n.
Beamtenversorgungsgesetz Inflationsprämie
Der Schwerpunkt des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz liegt im Schutz vor Diskriminierung.