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Ulrike Bahr
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Frage von Thomas D. •

Verstößt dieses Vorgehen einer Auszahlung für Pensionäre und keiner Auszahlung für Rentner nicht gegen das Gleichbehandlungsgesetz? Werden nicht beide Kassen über den Bund gesteuert?

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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich gehe davon aus, dass Sie in Ihrer Anfrage das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ansprechen. Nach diesem Gesetz dürfen Menschen aufgrund ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder der sexuellen Identität nicht benachteiligt werden. Der Schwerpunkt des AGG liegt im Schutz vor Diskriminierung und schützt vor Benachteiligungen im Arbeits- und Zivilrecht.

Ich kann nachvollziehen, dass Sie es als ungerecht empfinden, dass Pensionär:innen im Gegensatz zu Rentner:innen die Inflationsausgleichsprämie erhalten. Diese Prämie ist jedoch das Ergebnis von Tarifverhandlungen, auf welche sich die Tarifpartner – also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – geeinigt haben. Diese Tarifeinigung wird ebenfalls auf Bundesbeamt:innen übertragen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 13. Juli 2023 im Kabinett beschlossen. Ein solches Übertragungsgesetz ist im Übrigen nicht unüblich, sondern bei eigentlich jedem Tarifabschluss der Fall.

Nun sind Pensionär:innen – anders als Rentner:innen – Beamt:innen im Ruhestand und erhalten deshalb ein sogenanntes „Ruhegehalt“. Daher gilt die Übertragung von Tarifabschlüssen auf Beamt:innen auch für sie. Hintergrund der Übertragung auf die Pension ist das im Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip. Es umfasst gleichermaßen die Besoldung während der aktiven Zeit sowie die Versorgung im Ruhestand. Daher sieht der Gesetzentwurf vor, dass Pensionär:innen anteilig zur Höhe des Ruhegehaltssatzes die Inflationssonderzahlung gewährt wird.

Demgegenüber orientiert sich die Anpassung der Rente jedes Jahr im Grundsatz an der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Steigen die Löhne und Gehälter, folgen die Renten in der Regel im Folgejahr zum 1. Juli. In diesem Jahr sind die gesetzlichen Renten daher im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent gestiegen. Ein Blick zurück zeigt zudem, dass die Standardrenten von 2010 bis 2022 im Westen um über 32 Prozent und im Osten um über 47 Prozent gestiegen sind. Das Plus für Rentner:innen lag deutlich über der Inflationsentwicklung in diesem Zeitraum. Jetzt kommt es darauf an, dass wir die gesetzliche Rente auch für die Zukunft sicher und verlässlich machen.

Grundsätzlich setzen wir uns als SPD bereits seit langem für eine gemeinsame Rentenkasse ein, in die alle einzahlen, damit dieses Nebeneinander unterschiedlicher Logiken endlich beendet wird. Dies werden wir auch weiterhin tun, auch wenn sich hierfür bislang keine parlamentarische Mehrheit finden konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr, MdB

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