Antwort 04.07.2025 von Sebastian Roloff SPD
Maja T. muss umgehend nach Deutschland zurückkehren, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten – so wie es allen Staatsangehörigen zusteht
Maja T. muss umgehend nach Deutschland zurückkehren, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten – so wie es allen Staatsangehörigen zusteht
Entschiedenes diplomatisches Engagement. Respektierung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Die sofortige Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland ist meiner Meinung nach unerlässlich.
Das Kabinett hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen, um den Meeresschutz zu verbessern.