Sehr geehrter Herr Deß,
bei Ihrer Frage handelt es sich um eine rechtliche Frage in einem Einzelfall. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich dazu nicht inhaltlich äußere.
Mit freundlichen Grüßen,
Jens Böhrnsen
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(...) entschuldigen Sie vorab die verspätete Antwort. Ihren Unverständnis über die Reaktion des Bauamtes kann ich nachvollziehen. Aus meinem Verständnis heraus werden B-Pläne aufgestellt, damit diese auch eingehalten werden, wobei an zahlreichen Stellen in Bremen die zuständigen Ämter einen Ermessungsspielraum haben und diesen auch sinnvoll anwenden. (...)
(...) der von Ihnen geschilderte Sachverhalt erklärt sich zunächst nicht von selbst und wirft zahlreiche Fragen auf, ob die zuständigen Behörden ordnungsgemäß gehandelt haben. Grundsätzlich müssen Sie sich darauf verlassen können, dass Bauvorschriften auch im Nachbarschaftsverhältnis eingehalten werden. (...)
(...) Das es erlaubt sein soll, 83cm höher als erlaubt (+10%) zu bauen, erstaunt mich allerdings auch. Ihre Frage, wie verbindlich ist eigentlich eine Bebauungsplan und wie hoch ist der Ermessensspielraum der Behörde, ist völlig berechtigt. Um diese Fragen im Detail zu klären, brauche ich allerdings mehr Einzelheiten Ihres Falles. (...)

(...) Wie bereits der Bausenator Lohse Ihnen hier auf abgeordnetenwatch.de mitgeteilt hat. Ich bedaure, dass Sie sich durch die Entscheidung der Baubehörde ungerecht behandelt fühlen, dass Ihr Antrag auf Grundlage des geltenden Rechts, d.h. der Bremischen Landesbauordnung und unter Heranziehung der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Baubehörde abgelehnt wurde. (...)