Antwort 31.03.2022 von Carolin Wagner SPD
In diesem Fall überwiegt in der verfassungsrechtlichen Abwägung aus meiner Sicht jedoch die überragende Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsschutzes.
In diesem Fall überwiegt in der verfassungsrechtlichen Abwägung aus meiner Sicht jedoch die überragende Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsschutzes.
ich habe für den Gesetzentwurf zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 gestimmt, der im Bundestag jedoch keine Mehrheit gefunden hat
Gerade auch aus christlicher Nächstenliebe und der Verantwortung gegenüber alten und schwachen Menschen bin ich für eine sehr hohe Impfquote.
Die Corona-Impfung verringert das Ansteckungs- und das Übertragungsrisiko und schützt sehr zuverlässig vor schweren bzw. tödlichen Krankheitsverläufen.
Die Information, welche Kreditinstitute die Finanzierung des Elbtowers stellen, liegt der Bürgerschaft nicht vor.