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Voraussetzung für einen Anspruch auf Einbürgerung in Deutschland ist unter anderem, dass der Einbürgerungsbewerber bzw. die Einbürgerungsbewerberin die bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 StAG).
Die Ampelkoalition hat sich zum Ziel gesetzt, allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung auch nach einer Trennung zu ermöglichen
wir setzen uns dafür ein, dass nach einer Trennung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen.
Nach der Auffassung von Frau Burkert-Eulitz sollte jede Betreuungslösung individuell an die Situation in jeder einzelnen Familie und an die Bedürfnisse der Kinder angepasst werden.