Als Landtagsabgeordneter bin ich bei dieser Thematik leider der falsche Ansprechpartner. Nach meinem Kenntnisstand prüft die Bundesregierung jedoch aktuell, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlung erhalten haben und inwieweit der Nachteil für diese Personengruppen ausgeglichen werden kann.
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Antwort 11.01.2023 von Markus Rösler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 18.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Antwort 12.01.2023 von Bettina Hagedorn SPD
Grundsätzlich gilt: Der Anspruch auf die Energiepreispauschale besteht für jede anspruchsberechtigte Person nur einmal.
Antwort 09.11.2023 von Kathrin Henneberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Laut Bundesfinanzministerium gilt die Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie für „Arbeitgeberinnen und -geber, Arbeitnehmerinnen und -nehmer““
Antwort 07.01.2023 von Thorsten Frei CDU
Ihre Pflicht ist lediglich, in Ihrer Einkommenssteuererklärung anzugeben, dass Sie die Pauschale doppelt erhalten haben.
Antwort 12.01.2023 von Bettina Hagedorn SPD
Ja, es stimmt, dass Personen im Vorruhestand nicht die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner erhalten.