Frage von Dieter B. • 30.10.2024

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Erwachsene sollten in dieser Hinsicht verantwortungsbewusst auftreten. In diesem Zusammenhang halte ich es für wichtig, dass dies aus eigenem Antrieb und Überzeugung geschieht – nicht durch Verbote.
Der Besitzer der ePA kann also selbst entscheiden, ob entsprechende genetische Daten oder Gesundheitsdaten auf der ePA gespeichert werden.
Wir prüfen die Gesetzeslage jedoch fortwährend auf Aktualität und Verbesserungen und arbeiten entsprechend an insoweit notwendigen Anpassungen.