Antwort 13.06.2023 von Hubertus Heil SPD
Aufwendungen für Unterkunft werden nach geltender Rechtslage übernommen, wenn sie angemessen sind.
Aufwendungen für Unterkunft werden nach geltender Rechtslage übernommen, wenn sie angemessen sind.
Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen erfüllen diese Voraussetzungen meist nicht, weil die volle Erwerbsminderung schon vor Erfüllung der Wartezeit von 60 Beitragsmonaten eingetreten ist.
Auskunft zu Leistungen des Arbeitslosengelds II oder Sozialhilfe können Sie bei den für Sie zuständigen Behörden erfragen.
Die Energiekosten werden beim neuen Bürgergeld weiterhin als Pauschale übernommen
Die Auszahlung der EPP für Rentner:innen erfolgt durch die jeweiligen Zahlstellen bis zum 15. Dezember 2022.