Antwort 31.03.2022 von Sven Tritschler AfD
Die AfD will den "Rundfunkbeitrag" (die frühere "GEZ-Gebühr") ersatzlos streichen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich verkleinern.
Die AfD will den "Rundfunkbeitrag" (die frühere "GEZ-Gebühr") ersatzlos streichen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich verkleinern.
Immer mehr Menschen wohnen in Wohnungen, die als Ferienwohnungen ausgewiesen sind. Diesen Zustand wollen wir legalisieren.
ie das von Ihnen in Ihrer Frage genannte Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zeigt, ist es wichtig, dass familienrechtliche Entscheidungen umgesetzt werden, um eine am Kindeswohl orientierte, möglichst partnerschaftliche Betreuung auch nach Trennung der Eltern zu fördern.
Bei der Eltern-Kind-Entfremdung in Trennungsfamilien handelt es sich um ein hochaktuelles Thema, das gegenwärtig in den entsprechenden Arbeitsgruppen intensiv diskutiert und bearbeitet wird.