Frage von Daniel B. • 09.01.2022

Antwort von Thomas Poreski BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 17.04.2025
ich denke, auch hier wurde ein fairer Interessenausgleich gefunden.
ich denke, auch hier wurde ein fairer Interessenausgleich gefunden.
Gerne können Sie mir diese konkreten Fallkonstellationen detailliert schildern und ich werde mich anschließend um eine Überprüfung bemühen.
Im Übrigen werden alle Aushilfslehrer in Bayern während der großen Ferien bezahlt, wenn sie zu Beginn des Schuljahres ihren Dienst angetreten haben. Warum man umgekehrt eine Aushilfslehrkraft, die erst zum Februar eine befristete Stelle bis Ende Juli angetreten hat, im Anschluss noch sechs weitere Ferienwochen bezahlen sollte, erschließt sich mir nicht.