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  Es handelt sich hierbei um einen Gesetzentwurf der von SPD und CDU getragenen Landesregierung, der die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Beamtenalimentation umsetzen soll:
der Gesetzesentwurf der Landesregierung ist im Juli diesen Jahres von der Landesregierung ohne erste Lesung im Plenum eingebracht und an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen worden.
Demgegenüber vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass eine solche Verletzung nicht vorliegt.
Das Bundesministerium des Innern hat mittlerweile einen Referentenentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung erarbeitet.