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  In der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen vom 07.09.2022 hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) im Hinblick auf die im Entwurf eines Alimentationsgesetzes enthaltene Regelung zum Familienergänzungszuschlag Zweifel an der Einhaltung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots geäußer
Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist unzureichend, zu kompliziert und wie der GBD richtig festgestellt hat, verfassungsrechtlich ungenügend. Daher werden wir diesen Entwurf ablehnen.
Wir Grüne haben das Gesetz abgelehnt, weil es schwebend verfassungswidrig ist und zudem falsche familienpolitische Anreize setzt.
Der Landtag hat dem diskutierten Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD und CDU zugestimmt, weil hierdurch die Tarifabschlüsse auch für die Beamtenschaft gelten