Die derzeitige Praxis, Bewerbungskosten nach § 16 Absatz 1 SGB II nur für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten zu erstatten, ist juristisch nachvollziehbar, aber politisch und sozial nicht überzeugend
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Antwort 18.07.2025 von Marek Erfurth AfD
Antwort ausstehend von Niklas Waßmann CDU
Antwort 12.08.2025 von Katja Maurer Die Linke
Ich würde sagen, dass obwohl wir für sozialversicherungspflichtige, gute und tarifgebundene Arbeit eintreten, trotzdem die Bewerbungskosten für nicht-sozialversicherungspflichtige Arbeit übernommen werden sollten, weil die Grundlage die gegebene Bedürftigkeit eines Bürgergeldempfängern ist
Antwort 16.07.2025 von Christian Schaft Die Linke
Nach Ihrer Schilderung erschließt sich mir wirklich nicht, warum die aktuelle Regeleung im SGB II eine Bewerbungskosten nur Fällen eines sozialversicherungspflichtigen Jobs übernimmt. Ziel muss es schließlich sein, wie Sie sagen Menschen in Arbeit zu bringen.
Antwort 28.08.2025 von Anke Wirsing BSW
Wer Bürgergeld bezieht und sich ernsthaft um Arbeit oder Ausbildung bemüht, sollte nicht durch zusätzliche finanzielle Hürden ausgebremst werden.
Antwort ausstehend von Nina Warken CDU