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Gerne verweise ich auf meine Antwort vom 8. April 2025 hier bei Abgeordnetenwatch.
Es ist nachvollziehbar, dass Sie sich ein Verfahren wünschen, das Leistungsmissbrauch und Arbeitsverweigerung konsequent ahndet und gleichzeitig die Mitarbeitenden in den Behörden schützt. Allerdings ist der vorgeschlagene Ansatz – Sanktionen grundsätzlich durch ein externes, anonymes „Partner-Jobcenter“ in einer anderen Stadt entscheiden zu lassen – aus mehreren Gründen nicht umsetzbar.
Die soziale Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit sieht in Deutschland zwei verschiedene Modelle vor.
Wir als Linke halten das aktuelle Bürgergeld für zu niedrig. Die Regelsätze decken aus unserer Sicht nicht das ab, was man für ein würdiges Leben braucht – gerade wenn man, wie Sie, ohnehin mit gesundheitlichen und persönlichen Belastungen zu kämpfen hat. Dass am Ende des Monats kaum noch etwas übrig bleibt, ist leider kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem.
Dass Bürgergeld und Grundsicherung im Alter auf demselben Regelsatz beruhen, folgt zwar der gesetzlichen Definition des Existenzminimums, verkennt jedoch die sehr unterschiedlichen Lebenslagen, insbesondere die höheren Bedarfe älterer Menschen.