Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Marek Erfurth
Antwort 18.07.2025 von Marek Erfurth AfD

Die derzeitige Praxis, Bewerbungskosten nach § 16 Absatz 1 SGB II nur für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten zu erstatten, ist juristisch nachvollziehbar, aber politisch und sozial nicht überzeugend

Portrait von Niklas Waßmann
Antwort ausstehend von Niklas Waßmann CDU
Portrait von Katja Maurer
Antwort 12.08.2025 von Katja Maurer Die Linke

Ich würde sagen, dass obwohl wir für sozialversicherungspflichtige, gute und tarifgebundene Arbeit eintreten, trotzdem die Bewerbungskosten für nicht-sozialversicherungspflichtige Arbeit übernommen werden sollten, weil die Grundlage die gegebene Bedürftigkeit eines Bürgergeldempfängern ist

Portrait von Christian Schaft
Antwort 16.07.2025 von Christian Schaft Die Linke

Nach Ihrer Schilderung erschließt sich mir wirklich nicht, warum die aktuelle Regeleung im SGB II eine Bewerbungskosten nur Fällen eines sozialversicherungspflichtigen Jobs übernimmt. Ziel muss es schließlich sein, wie Sie sagen Menschen in Arbeit zu bringen.

Portrait von Anke Wirsing
Antwort 28.08.2025 von Anke Wirsing BSW

Wer Bürgergeld bezieht und sich ernsthaft um Arbeit oder Ausbildung bemüht, sollte nicht durch zusätzliche finanzielle Hürden ausgebremst werden.

Portrait von Nina Warken
Antwort ausstehend von Nina Warken CDU