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Künftig können Betroffene sich vor deutschen Gerichten von Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften vertreten lassen und sie zur Prozessführung ermächtigen, wenn sie sich durch einen Verstoß gegen die unternehmerische Sorgfaltspflicht in überragend wichtigen Rechtspositionen verletzt sehen (Prozessstandschaft).
(...) Das Gesetz kann nichts fordern, was die Unternehmen nicht leisten können. (...)
(...) Hier gilt es, ein Gesetz zu verabschieden, dass wirksam für die Menschenrechte entlang der Lieferketten ist, aber auch umsetzbar für die Wirtschaft bleibt. (...)
(...) Ich denke, wenn das Prinzip der Verantwortung der Wirtschaft für die Lieferketten erst einmal eingeführt ist, haben wir eine neue Qualität. (...)