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Sabine Poschmann
SPD
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Frage von Johannes H. •

Frage an Sabine Poschmann von Johannes H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Setzen Sie sich dafür ein, dass das Lieferkettengesetz diese Punkt enthält:
Unternehmen verpflichtet werden, proaktiv entlang ihrer gesamten Lieferkette Menschenrechts-Risiken zu analysieren;
die Rechte von Betroffenen durch eine zivilrechtliche Haftungsregelung stärkt werden und es zum effektiven Schutz der Umwelt beiträgt;
alle großen Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen erfasst werden oder wenn sie in einem Risikobereich tätig sind?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hauber,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Als SPD kämpfen wir für sichere Arbeitsbedingungen – weltweit. Deswegen fordern wir schon lange ein Lieferkettengesetz. Nach zähen Verhandlungen haben wir es endlich geschafft, rechtliche Vorgaben gegen Ausbeutung in der Produktion durchzusetzen. Dagegen gab es erheblichen Widerstand aus der Union, unser Arbeitsminister Heil hat aber eine wichtige Einigung erreicht.

Mit dem Lieferkettengesetz bekommt Deutschland das wirkungsvollste Gesetz zum Schutz der Menschenrechte in der EU. Größere Unternehmen müssen in Zukunft sicherstellen, dass die Menschenrechte bei all ihren Aktivitäten gewahrt sind und sie im Ernstfall eingreifen können. Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, ist sie verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen. Das gilt auch für Umweltbelange, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen und wenn es darum geht, gefährliche Stoffe für Mensch und Umwelt zu verbieten.

Viele schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen ereignen sich am Beginn der Lieferkette. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass sich die Sorgfaltspflicht auf alle Vorlieferanten und nicht nur auf den ersten Geschäftspartner im Ausland erstreckt. Zudem schaut eine staatliche Kontrollbehörde den Unternehmen mit Vor-Ort-Kontrollen auf die Finger.

Leider konnten wir uns nicht mit allen Forderungen durchsetzen. So wäre aus unserer Sicht eine Einbeziehung von Unternehmen ab 500 statt ab 1.000 Beschäftigte besser gewesen. Wir haben uns außerdem für eine zivilrechtliche Haftungsregelung starkgemacht. Allerdings ist das Lieferkettengesetz zwar ein wichtiger erster Schritt, aber nicht das Ende unserer Bemühungen. Genau wie beim Mindestlohn wollen wir hier in Zukunft nachschärfen!

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Poschmann

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