Nur Personen, die mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff ausreichend oft geimpft wurden, gelten als vollständig geimpft. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle.
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Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist zum 31.12.2022 (Gottseidank) ausgelaufen.
Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ging es darum, besonders gefährdete Menschen zu schützen und die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten.
Ich habe den Gesetzesentwurf (Drucksache 20/899) unterstützt, da er Maßnahmen zur nachhaltigen Steigerung der Grundimmunität der Bevölkerung vorsieht. Die ausführliche Argumentation können Sie in der Drucksache (S. 7) nachvollziehen.
. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Mir sind keine Zahlen darüber bekannt, ob und wie viele Beschäftigte im Gesundheitswesen wegen fehlender Impfung ausgeschlossen wurden.
momentan gibt es keine Pläne zur Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht.