Frage von Christian B. • 09.01.2023

Antwort von Heike Baehrens SPD • 24.01.2023
Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ging es darum, besonders gefährdete Menschen zu schützen und die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten.
Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ging es darum, besonders gefährdete Menschen zu schützen und die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten.
Ich habe den Gesetzesentwurf (Drucksache 20/899) unterstützt, da er Maßnahmen zur nachhaltigen Steigerung der Grundimmunität der Bevölkerung vorsieht. Die ausführliche Argumentation können Sie in der Drucksache (S. 7) nachvollziehen.
. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Mir sind keine Zahlen darüber bekannt, ob und wie viele Beschäftigte im Gesundheitswesen wegen fehlender Impfung ausgeschlossen wurden.
momentan gibt es keine Pläne zur Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt bis zum 31. Dezember 2022
Nein