Die Entscheidung über diese Regelung ist uns als SPD nicht leichtgefallen und wurde durch uns auch nicht vorangetrieben.
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Ich habe mich am Ende für den Kompromiss entschieden, weil ich die Stabilität unseres solidarischen Krankenversicherungssystems und den Schutz vor noch drastischeren Einschnitten für sehr viele Menschen nicht gefährden wollte. Das ändert nichts daran, dass ich die konkrete Regelung zur Blüten-Erstattung weiterhin kritisiere, aber es erklärt, warum meine Fraktion und ich in der Schlussabstimmung zugestimmt haben.
Die Begründung für diese Differenzierung liegt insbesondere in der besseren Standardisierbarkeit dieser Darreichungsformen.
Einen gesetzlichen Bestandsschutz, durch den bereits genehmigte und laufende Behandlungen mit medizinischen Cannabisblüten allein aufgrund ihrer bisherigen Genehmigung dauerhaft weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sieht die Neuregelung nicht vor.
Ziel war es, die Krankenkassen zu stabilisieren. Die Streichung der Cannabisblütentherapie im Gesetz halte ich für einen Fehler. Das Ziel war aber ein höheres.