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Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, kein Genussmittel. Deshalb soll künftig eine Verschreibung grundsätzlich nur nach persönlichem ärztlichen Kontakt erfolgen.
Medizinische Nutzung unterliegt strengen Regeln, Freizeitkonsum ist erlaubt, aber klar vom Apothekengebrauch zu trennen.
Die SPD wird darauf achten, dass niemand, der aus medizinischen Gründen auf Cannabis-Produkte angewiesen ist, benachteiligt wird.
Der Gesetzentwurf wird beraten. Ziel ist mehr Patientenschutz bei gleichzeitiger Sicherung von diskriminierungsfreiem Zugang zu Medizinal Cannabis auch digital.
Seit 2024 haben sich die Importe von Cannabisblüten stark erhöht, während die ärztlichen Verordnungen nur geringfügig stiegen.