Wieso trägt die SPD die Verschärfung des MedCanG durch Frau Warken mit? Wieso wird dabei in Kauf genommen Patienten zu diskriminieren? Wieso werden Menschen in den Schwarzmarkt gedrängt?
Ich bekomme seit 2017 Cannabis auf Rezept, also noch vor Einführung des neuen MedCanG der Ampel. Da sich kein Arzt in meiner Umgebung auskannte und man mir stattdessen Fentanyl und ähnlich fragwürdige Substanzen verschreiben wollte, griff ich damals auf einen Online-Mediziner zurück. Nach ausführlicher Anamese und Sichtung meiner Befunde verschrieb er mir die passenden Sorten. Mir geht es mit dieser Behandlung gut. Hierfür benötigte ich keinen persönlichen Kontakt, das geht ganz wunderbar online. Auch zur Abholung musste ich nie in eine Apotheke, alles wurde und wird per Post geliefert. Die SPD hat gestern im Bundeskabinett Warkens Entwurf zur Verschärfung des Telemedizinbereichs zugestimmt. Das ist weder durch den Koalitionsvertrag gedeckt, noch mit der Position des SPD Parteiprogrammes. Die Voraussetzungen für Patienten wären mit diesem Gesetz sogar bedeutend schlechter als zu Vor-MedCanG-Zeiten. Viele Patienten, wie ich, werden keine vor Ort Alternativen finden. Wie stehen sie dazu?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. In der letzten Wahlperiode haben wir mit dem Cannabisgesetz einen Paradigmenwechsel in der Sucht- & Drogenpolitik eingeleitet und damit nach dem Scheitern der Verbotspolitik ausdrücklich gesellschaftlichen Realitäten anerkannt. Im Rahmen der Reform erfolgte auch ein veränderte Risikobewertung von medizinischem Cannabis, weshalb dieses aus dem BtMG herausgenommen und auf diese Weise der Patientenzugang nachhaltig vereinfacht wurde. Gleichzeitig haben wir den Wirtschaftsstandort für die Hersteller von medizinischem Cannabis gestärkt, indem wir die Produktion auf Erlaubnisverfahren umgestellt haben. Bitten seien Sie sich gewiss, dass die SPD diesen gesellschaftspolitischen Fortschritt, verteidigen und sich insbesondere für eine verlässliche Versorgung der Patientinnen und Patienten mit medizinischem Cannabis einsetzten wird.
Der vorliegende Gesetzentwurf soll nun auf einen Anstieg der Importe von medizinischem Cannabis reagieren, der laut dem BMG vor allem auf die verstärkte Nutzung von Privatverschreibungen für Selbstzahler über Onlineplattformen ohne jeglichen Arzt-Patienten-Kontakt zurückzuführen sei. Um gegen etwaigen Missbrauch durch unbegründete ärztliche Verordnungen von medizinischem Cannabis vorzugehen, sieht der Entwurf vor, dass eine ärztliche Verordnung nur noch nach persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt erfolgen dürfe und der Versandhandel von medizinischem Cannabis grundsätzlich ausgeschlossen sein soll.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion sehen diesen Regelungsansatz sehr kritisch. Alle Patientinnen und Patienten, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, müssen sich weiterhin auf eine verlässliche, wohnortnahe und barrierefreie Versorgung verlassen können. Hierbei handelt es sich häufig, um Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen, die im besonderen Maße auf einen verantwortungsvollen Einsatz digitaler Versorgungsformen angewiesen sind. Aus unserer Sicht ist es nicht nachvollziehbar, dass gerade diese Personengruppe nicht mehr von Versorgungsverbesserung durch die Digitalisierung, wie Telemedizin und Versandhandel, profitieren soll.
Ein Arztkontakt ist grundsätzlich sinnvoll und geboten. Dabei sollte es jedoch Wahlmöglichkeiten zwischen einer Sprechstunde vor Ort und einer Videosprechstunde geben. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, der CDU/CSU, werden wir im parlamentarischen Verfahren an einer ausgewogenen Regelung arbeiten, die offensichtlich Missbrauch adressiert, aber die Patientenversorgung mit medizinischem Cannabis nicht in unangemessener Weise erschwert.
In den anstehenden parlamentarischen Beratungen wird sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, dass sich Patientinnen und Patienten auch weiterhin auf eine unbürokratisch und barrierefrei Versorgung mit medizinischem Cannabis verlassen können.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze

