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Silke Launert
CSU
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Frage von Benedikt G. •

Dringende Bedenken bezüglich der geplanten rückschrittlichen Änderung des MedCanG.Wieso werden Bürger-feindliche Gesetzesänderungen geplant, ohne fundierte Basis?Geht es Ihnen wirklich nur ums Prinip?

Sehr geehrte Frau Launert,
mit großer Sorge verfolge ich die momentane Entwicklung um die absurd wirkenden Bemühungen und damit verbundenen fadenscheniigen und unlogischen Begründungen aus Ihrer Partei wieder große Rückschritte im Bereich des CanG und MedCanG zu unternehmen. Es wird beispielsweise behauptete, der Schwarzmarkt werde nicht schwächer oder sogar stärker. Wie soll der Schwarzmarkt aussterben, wenn es keine legale Möglichkeit des Cannabis-Erwerbs gibt und sämtliche Bemühungen um Gründungen und Umsetzungen von Clubs von Ihrer Partei vor allem hier in Bayern blockiert und schikaniert werden? In Folge dessen gibt es anscheinend für viele Konsumenten das "Schlupfloch" über das MedCanG, welches erwiesenermaßen den Schwarzmarkt reduziert hat. Das BGM spricht von einer bedrohlichen Entwicklung bei den Importen, die im ersten Halbjahr um 61 Tonnen gestiegen sind. Verdrängt allerdings, dass diese Menge dem Schwarzmarkt entzogen wurde, da der Konsum insgesamt ja kaum steigt.
MfG

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr G., 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Bundeskabinett hat Anfang Oktober den Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen, um einer bedenklichen Entwicklung entgegenzuwirken, die seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2024 zu beobachten ist. Im ersten Halbjahr 2025 stiegen die Importe um mehr als 400 Prozent – von rund 19 auf rund 80 Tonnen. Dieser sprunghafte Anstieg lässt sich jedoch nicht mit einem wachsenden medizinischen Bedarf erklären, da die Zahl der GKV-Verordnungen nur geringfügig zugenommen hat.

Diese Diskrepanz deutet auf einen deutlichen Missbrauch der medizinischen Verschreibungswege hin – insbesondere über Anbieter, die Verschreibungen ohne persönlichen Arztkontakt ermöglichen. Genau hier setzt die Gesetzesänderung an: Ziel ist es, die medizinisch notwendige Versorgung schwer erkrankter Patientinnen und Patienten zu sichern, gleichzeitig aber den professionalisierten Verordnungsmissbrauch zu unterbinden.

Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, kein Genussmittel. Deshalb soll künftig eine Verschreibung grundsätzlich nur nach persönlichem ärztlichen Kontakt erfolgen. Damit wird sichergestellt, dass die Indikation medizinisch fundiert gestellt und eine fortlaufende Aufklärung über mögliche Risiken gewährleistet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Launert

 

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