Antwort 05.07.2024 von Britta Haßelmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Kosten für die Inanspruchnahme von Fotograf*innen u. Visagist*innen wird über diverse Titel in den Einzelplänen der entsprechenden Ministerien abgerechnet.
Die Kosten für die Inanspruchnahme von Fotograf*innen u. Visagist*innen wird über diverse Titel in den Einzelplänen der entsprechenden Ministerien abgerechnet.
Die Bundesregierung und keines ihrer Mitglieder betreibt Desinformation. Ich halte hingegen die Aussage des Staatsministers für richtig.
Das Programm "Förderung genossenschaftlichen Wohnens" (KfW 134) ist nach der Haushaltssperre wieder angelaufen.