Frage von Helmuth F. • 02.06.2024

Antwort von Bernd Rützel SPD • 02.07.2024
Das Bundessozialministerium kann mit Zustimmung des Bundesrats eine Rechtsverordnung erlassen, die für die Bewertung des Grades der Behinderung maßgebend ist.
Das Bundessozialministerium kann mit Zustimmung des Bundesrats eine Rechtsverordnung erlassen, die für die Bewertung des Grades der Behinderung maßgebend ist.
Eine sofortige Einlösung des E-Rezepts ist zudem bereit jetzt möglich. Mir ist allerdings bekannt, dass es diesbezüglich einige Anlaufschwierigkeiten in den Praxen gab. Diese sollten allerdings inzwischen weitgehend abgestellt sein.
Darüber hinaus haben wir schon 2023 das Blutspendeverbot für queere Männer und trans*-Personen aufgehoben. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen bei der Blutspende keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien mehr sein.