Antwort 31.07.2023 von Anke Rehlinger SPD
Da es sich hierbei um aktuelle Vorhaben handelt, stellt das Inflationsgeschehen keine unerwartete Komponente dar und wird bereits berücksichtigt.
Da es sich hierbei um aktuelle Vorhaben handelt, stellt das Inflationsgeschehen keine unerwartete Komponente dar und wird bereits berücksichtigt.
Da das Themengebiet bisher von mir noch nicht parlamentarisch bearbeitet wurde, freue ich mich über einige zusätzliche Hinweise von Ihnen, die ich auch gern an die zuständigen Arbeitskreise weiterleiten kann
Sehr geehrte Frau H.,
Eine Rückerstattung von bisher aufgrund der Verlustverrechnungsbeschränkung gezahlten Steuern oder andere Arten der Rückwirkung sind jedoch nicht vorgesehen.