Antwort 22.03.2023 von Marco Buschmann FDP
Erfolgt die Auswahl der gemeinnützigen Einrichtung gegen einen Vorteil, kann eine Korruptionsstraftat vorliegen. Ein solcher Fall wurde auch bereits abgeurteilt. Insofern ist die Rechtslage klar.
Erfolgt die Auswahl der gemeinnützigen Einrichtung gegen einen Vorteil, kann eine Korruptionsstraftat vorliegen. Ein solcher Fall wurde auch bereits abgeurteilt. Insofern ist die Rechtslage klar.
schon im Gesetzgebungsverfahren haben wir uns gegen die Regelung gewandt und mit einem Änderungsantrag für eine andere Regelung geworben. Leider hat das die Ampelregierung abgelehnt.
Zu genauen Details des Zukunftsfinanzierungsgesetzes kann ich mich an dieser Stelle noch nicht äußern.