
Eine Impfung gegen eine Krankheit, etwa gegen COVID-19, schützt grds. vor einem möglichen schweren Verlauf der Krankheit und eine geimpfte Person ist besser gegen eine Krankheit geschützt als eine ungeimpfte Person.
Eine Impfung gegen eine Krankheit, etwa gegen COVID-19, schützt grds. vor einem möglichen schweren Verlauf der Krankheit und eine geimpfte Person ist besser gegen eine Krankheit geschützt als eine ungeimpfte Person.
Sehr geehrter Herr G.,
Je höher die Impfquote in einem Bundesland, desto niedriger fiel die Übersterblichkeit 2021 aus
zu dieser Frage habe ich keine persönlichen Erkenntnisse. Ich gehe aber davon aus, dass sehr viele Bundestagsabgeordnete geimpft sind.
Die Entwicklung der Covid-19-Pandemie, in diesem Fall die Verbreitung der Omikron-Variante, hat offen gelegt, dass eine Impfung nicht vor Infizierung schützt.
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 11.01.2022 beschlossen, dass auch weiterhin die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischungsimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben, entfällt.