
Die geltende 19-Tage-Regelung findet trotz Verständigungsvereinbarung weiterhin Anwendung. Dementsprechend gelte für Tage, die nicht Covid-19 bedingt im Home-Office oder in Drittstaaten verbracht werden, weiterhin die 19-Tage-Regelung.
Die geltende 19-Tage-Regelung findet trotz Verständigungsvereinbarung weiterhin Anwendung. Dementsprechend gelte für Tage, die nicht Covid-19 bedingt im Home-Office oder in Drittstaaten verbracht werden, weiterhin die 19-Tage-Regelung.
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Wir wollen ein Steuerrecht, das keine Grenzen für grenzübergreifende Erwerbstätigkeit aufbaut. Wir schätzen die Mobilität der Berufstätigen und wollen die darin liegende Offenheit und den europäischen Austausch unterstützen.
Wir wollen Arbeit schaffen, mit der wir die Zukunft planen können. Wir brauchen Zeit für Familie, Freunde, Freizeit: kürzere Arbeitszeiten mit vollem Lohnausgleich.
Daher ist aus unserer Sicht eine Abstimmung mit den betroffenen Nachbarländern notwendig, um hier Rechtssicherheit und Entlastung für Betroffene und Einhaltung bestehender Vorgaben zu erreichen.