In dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung wurde auch eine Strompreisbremse beschlossen, welche ab Januar gelten soll. Sie soll genauso wie die Gaspreisbremse konzipiert sein, das bedeutet, dass 80 Prozent des Stromverbrauches aus dem Vorjahr auf 40 Cent gedeckelt werden
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Antwort 22.12.2022 von Jamila Anna Schäfer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 14.12.2022 von Knut Abraham CDU
Stand heute hat die Bundesregierung für Flüssiggaskunden zumindest die Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent seit dem 1. Oktober 2022 festgelegt.
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 05.12.2022 von Hakan Demir SPD
Eine vorherige Aufenthaltszeit oder Geburt in Deutschland (wie bei Ihrem Fall) erfüllt diese Voraussetzung nicht. Duldungszeiten fallen bisher auch nicht unter den rechtmäßigen Aufenthalt. Sie müssten wieder nach Deutschland ziehen und hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort 21.01.2025 von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!