für mich gilt, dass natürlich nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf. Recht und Gesetz müssen durchgesetzt werden, da unser Rechtsstaat sonst Vertrauen verliert. Auch für das Blockieren von Rettungsgassen auf Autobahnen gilt, dass dies in schweren Fällen als Straftat im Sinne des § 315 b StGB „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ behandelt werden kann. Die Bewertung ist in jedem Fall einzeln vorzunehmen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 09.11.2022 von Thorsten Frei CDU
Antwort ausstehend von Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 21.11.2022 von Joachim Herrmann CSU
Anfrage zu Vorfall an der LMU München mit Schreckschusswaffe
Antwort 09.11.2022 von Ole Thorben Buschhüter SPD
Hamburg hat sich entschieden, in den nächsten Jahren sein Schienennetz deutlich auszubauen. Anders als Kiel verfügt Hamburg über ein Netz an U- und S-Bahnen, das um weitere Strecken ergänzt werden soll: Bereits im Bau befinden sich die S4-Ost nach Bad Oldesloe, die U4 auf die Horner Geest und der Abschnitt Bramfeld – City Nord der U5 von Bramfeld bis zu den Arenen.
Antwort 30.11.2022 von Tabea Rößner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Letztlich wollen Politikerinnen und Politiker Reichweite erzielen, und diese bekommt man nur, wenn man dort unterwegs ist, wo viele andere Menschen auch unterwegs sind.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP