
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de



Jetzt ist es es so geregelt, dass Personen, die innerhalb der letzten 24 Monate 20 Monate Vollzeit gearbeitet haben, die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung erfüllen.

Wenn das Auszubildendengehalt nicht ausreicht, ist es möglich, dass ergänzend Bürgergeld bezogen werden muss. Damit ist die Einbürgerung im Rahmen der Anspruchseinbürgerung erst einmal ausgeschlossen. Hierfür müssten Sie abwarten, bis Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung Ihren Lebensunterhalt selbstständig decken können. Es bleibt aber die sogenannte Ermessenseinbürgerung.

Nach wie vor haben wir ein im Vergleich sehr gutes Gesundheitssystem. Sowohl bei Effizienz als auch bei der Finanzierung gibt es jedoch starken Reformbedarf.

Die Pflicht zur Mitwirkung im Asylverfahren ist im Asylgesetz (AsylG) verankert. Dazu gehört auch die Verpflichtung, alle für das Verfahren relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.