
Antwort ausstehend von Hendrik Streeck CDU

Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu dem Thema Nutzhanf und dem von Ihnen genannten Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt sowohl die Möglichkeiten des rechtlich zulässigen Umgangs mit Cannabis als auch klare Grenzen, insbesondere hinsichtlich Anbau, Besitz und Weitergabe. Eine Ausnahme für religiöse Zwecke sieht das Gesetz jedoch nicht vor.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen
Sehr geehrter Herr N
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.