
(...) Eine Verpflichtung der Abgeordneten anderseits, offenzulegen wann man sich mit wem getroffen oder gesprochen hat, ist mit der grundrechtlichen Garantie des freien Mandats (Art. 38 GG) nicht zu vereinbaren. (...)
(...) Eine Verpflichtung der Abgeordneten anderseits, offenzulegen wann man sich mit wem getroffen oder gesprochen hat, ist mit der grundrechtlichen Garantie des freien Mandats (Art. 38 GG) nicht zu vereinbaren. (...)
(...) Wir wollen deshalb die Demokratie stärken – auch indem wir für mehr Transparenz und bessere Beteiligung sorgen. Das Parlament ist für uns als zentrale Vertretung der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands die Herzkammer unserer Demokratie. (...)
(...) Die Parteien erfüllen einen Verfassungsauftrag und sind neben der staatlichen Parteienfinanzierung vor allem auf Mitgliederbeiträge und Spenden angewiesen, denn politische Arbeit kostet auch Geld. Die meisten Parteifreunde leisten im Ehrenamt ohne Erstattungen und Vergütungen sehr viel, nicht nur im Sinne ihrer jeweiligen Partei, sondern für die Parteiendemokratie in Deutschland insgesamt. (...)
(...) Eine generelle Veröffentlichung dieser Spenden ist meines Erachtens aufgrund der Höhe der Beträge nicht ntowendig. Gerne sage ich Ihnen aber hiermit die Veröffentlichung von Wahlkampfspenden über 1.000€ zu. (...)
Der Bundestagswahlkampf wird durch Spenden unterstützt.
Die Veröffentlichtungspflichten des Parteiengesetzes werden eingehalten.
(...) * Wir wollen ein verbindliches, maschinenlesbares und transparentes Lobbyregister einführen und treten für ein Beschäftigungsverbot von Lobbyisten in Bundesministerien und – bei Vollzeitparlamenten – von (...)