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(...) Zu Ihrer Frage: Das Bundesgleichstellungsgesetz regelt für die Bundesverwaltung und für Unternehmen und Gerichte des Bundes nicht, dass Frauen bei Einstellungen oder Beförderungen generell und unabhängig von ihrer Qualifikation zu bevorzugen sind. Das Gesetz regelt, dass Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber kommt mit dieser Regelung dem Auftrag des Art. (...)
(...) herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 11. November zu Olaf Scholz‘ Vorschlag zur Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts. Ich finde Olaf Scholz‘ Idee gut, dass Vereinen, die Frauen ohne sachlichen Grund die Mitgliedschaft verwehren, der Status der Gemeinnützigkeit und die sich daraus ergebenden steuerlichen Vorteile entzogen werden sollten. (...)