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Michael von Abercron
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Frage von Karin A. •

Frage an Michael von Abercron von Karin A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr v. Abercron,
werden Sie sich im Sinne des Offenen Briefes des Deutschen Frauenrates im Gesetzgebungsverfahren positionieren?
OFFENER BRIEF AN DIE ABGEORDNETEN DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES: KEINE WAHLRECHTSREFORM OHNE PARITÄT
Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages, bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag ist der Frauenanteil von 37,3% auf 30,7 % gesunken. Mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist das beschämend. Bis heute waren und sind in noch jedem deutschen Parlament Männer in der Mehrheit – und zwar flächendeckend. Jetzt geht es darum, die fortdauernde, strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Politik zu überwinden. Sowohl unser Grundgesetz (Artikel 3 Absatz 3 Satz 2) aber auch internationale Übereinkommen wie die Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen verlangen, bestehende Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen. Die Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrats hat deshalb bereits 2018 einstimmig gefordert, bei der anstehenden Wahlrechtsreform in dieser Wahlperiode konkrete Vorschläge zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in den Parlamenten zu verabschieden und damit dem Gleichstellungsgebot in Artikel 3 GG nachzukommen. Sie werden in Kürze über eine Reform des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag entscheiden. Als größte Frauenlobby Deutschlands fordern wir Sie auf, sich in den anstehenden Beratungen dafür einzusetzen, dass im Rahmen dieser Wahlrechtsreform Parität verankert wird. In vielen Mitgliedsstaaten der EU ist das bereits geschehen, z.B. in Frankreich, Belgien, Spanien, Portugal, Irland, Polen, Slowenien und Griechenland. Mit dieser Wahlrechtsreform eröffnet sich für Sie als Mitglied des Deutschen Bundestages eine historische Möglichkeit um langfristig mehr Geschlechtergerechtigkeit zu schaffen und Parität umzusetzen. Bitte unterstützen Sie unsere Forderung in den anstehenden Beratungen. Keine Wahlrechtsreform ohne Parität!

Mit freundlichen Grüßen
K. A.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Aschenbach!

Eine gesetzliche verordnete Parität lehne ich in jeder Form ab, ganz unabhängig davon, um welche Teile der Gesellschaft es sich handelt. Es muss in der Zusammensetzung unserer parlamentarischen Vertretungen immer das Demokratieprinzip eingehalten werden, so wie es auch verfassungsrechtlich absoluten Vorrang hat.

Ganz unabhängig davon, ist eine möglichst paritätische Zusammensetzung der Parlamente sinnvoll und wünschenswert. Dies ist aber nur dadurch zu erreichen, dass eine Mitarbeit von mehr Frauen in der Politik angestrebt werden muss. In den meisten Parteien liegt der Anteil weiblicher Mitglieder in einer Größenordnung um die 25%! Allein daran wird deutlich, dass es einerseits zu wenig Bewerberinnen für Ämter und Mandate und es ganz offensichtlich große Defizite gibt, die Arbeit für Frauen in der Politik attraktiver zu gestalten. Deshalb sind auch Sie mit Ihrer Organisation aufgefordert, für die Mitarbeit in den politischen Parteien zu werben und Vorschläge zu machen, was die Parteien tun können, um für Frauen attraktiver zu werden.

Zwangsvorgaben sind jedenfalls nicht der richtige Weg für einen demokratischen Rechtsstaat, sondern führen eher auf den Weg der Ideologien diktatorischer und sozialistischer Zwangsregime.

Mit besten Grüßen

Dr. Michael von Abercron