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als Kleinunternehmerin haben Sie dann keinen Anspruch auf Hilfen für Ihr Unternehmen aus der Energiekostenpauschale, wenn Sie keine Steuern zahlen, was bei Ihnen der Fall zu sein scheint, weil Sie ja offenbar ergänzend ALG II (also Hartz IV) beziehen.
Sehr geehrter Herr Q.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
der Hamburger Hafen steht als einer der größten Häfen der Welt im innereuropäischen und internationalen Wettbewerb, auch um Containerfracht aus China.
Die Energiepauschale ist eine Pauschale speziell für Berufstätige. Für alle Menschen inkl. Vorruheständler wirken v.a. die geltenden Energiepreisbremsen.