Antwort 24.04.2023 von Mustafa Güngör SPD
Die Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation bedeutet für mich auch, dass es keine Abkopplung der Versorgungsbezüge der Pensionäre von der Besoldung der aktiven Beamten geben darf.
Die Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation bedeutet für mich auch, dass es keine Abkopplung der Versorgungsbezüge der Pensionäre von der Besoldung der aktiven Beamten geben darf.
Aber ja!
Das Inkrafttreten wird differenziert geregelt sein (z.T. rückwirkend).
Ich wünschte mir auch, dass wir das Gesetz bereits beschlossen hätten, der politische Prozess zu diesem Gesetz dauert aber leider etwas länger.
Arbeit muss sich lohnen und folglich muss es auch bei Erwerbstätigkeiten im unteren Einkommensbereich einen spürbaren finanziellen Vorteil gegenüber dem Sozialleistungsniveau geben.
Bei dem Gesetzentwurf geht es auch um rückwirkende Zahlungen, denn die entsprechenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts stammen aus dem Jahr 2020.