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Auch, wenn der Gesetzgeber bei Ihren einzelnen Fragen zu einer anderen Einschätzung kommt, sage ich Ihnen gerne zu, dass ich im parlamentarischen Verfahren Ihre Punkte nochmal für eine Prüfung einbringen werde.
Zum Thema Widerspruch kann ich Ihnen sagen, dass es nicht nötig ist, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.
Bei der Frage ob die Widersprüche gerechtfertigt sind, kommt es letztlich auf den Einzelfall an, weshalb ich dazu keine Aussage treffen kann.
Der Entwurf ist federführend in der Abteilung D (Öffentlicher Dienst) erstellt worden.
Die Bürgerschaft hat der Umsetzung bereits im letzten Jahr zugestimmt.
Innerhalb der nächsten Monate soll die Umsetzung erfolgen.