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bei der Deutschen Telekom habe ich vor meiner Wahl zum Abgeordneten des Deutschen Bundestages gearbeitet. Bereits seit 01.01.2021 bin ich bei der Deutschen Telekom beurlaubt. Mein Beschäftigungsverhältnis ruht, solange ich mein Mandat ausübe.
Der Arbeitgeber muss die EPP auszahlen, weil der Arbeitnehmer im Jahr 2022 anspruchsberechtigende Lohnersatzleistungen bezieht und am 1. September 2022 ein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis vorliegt
in Hessen wurden hierzu deutliche Worte gesagt, denen ich nichts hinzufügen möchte.
Das Ehegattensplitting als steuerliches Instrument ist jedoch nicht mehr zeitgemäß, da es Fehlanreize setzt: Ehen mit hohen Einkommensunterschieden werden begünstigt.
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