Nebentätigkeiten müssen angegeben und veröffentlicht werden. Veröffentlicht werden die Angaben über die Tätigkeiten im amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Bundestages bei den jeweiligen Abgeordneten unter „Veröffentlichungspflichtige Angaben“.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 30.09.2022 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU
Antwort 06.10.2022 von Axel Echeverria SPD
Eine punktuelle Verschwendung von GEZ-Gebühren stellt meines Erachtens nach nicht die allgemeine Daseinsberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Frage.
Antwort 19.10.2022 von Hubertus Heil SPD
Grundsätzlich setzt die Bundesregierung bei Waffenlieferungen auf gemeinsame Entscheidungsfindungen mit unseren Partnerländern in der Europäischen Union (EU) und NATO

Antwort ausstehend von Larissa Sommer Die Linke
Antwort 20.09.2022 von Roman Simon CDU
Da Sie von Straftaten schreiben (auch die Veröffentlichung gewaltverherrlichender Videos auf YouTube dürfte strafbar sein), hoffe ich auch, dass Strafanzeige(n) bei der Polizei gestellt worden sind.