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die Einmalzahlung von maximal 3000.-€ ist eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann also in der Regel selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe er die Prämie auszahlt – es sei denn, die Tarifpartner handeln eine Sonderzahlung aus.
Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Sachsen-Anhalt möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der dortigen Landesregierung nicht sagen
Die Innenministerkonferenz hat im Juni 2022 beschlossen, dass die Prozesse zwischen den Landespolizeien und dem BKA in Bezug auf das Löschen vereinfacht werden sollen
Bei Haushalten mit zeitvariablen Tarifen – u. a. Haushalten mit Nachtspeicherheizungen – wird ein monatlicher Durchschnittspreis verwendet, um den Entlastungsbetrag der Bremse zu berechnen und so zu berücksichtigen, dass der nachts bezogene Strom günstiger ist als der Strom, der tagsüber bezogen wird