
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass im Zuge der steigenden CO2-Preise weitere Wege gefunden werden müssen, um sicherzustellen, dass die Entlastungen da ankommen, wo sie benötigt werden.
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass im Zuge der steigenden CO2-Preise weitere Wege gefunden werden müssen, um sicherzustellen, dass die Entlastungen da ankommen, wo sie benötigt werden.
Für verschiedene Arten von Versorgungsempfang gibt es zurzeit unterschiedliche Regelungen und somit auch unterschiedliche Regelungen, welche die Hinzuverdienstgrenze betreffen.
Die gesetzlichen Renten dagegen werden von der Rentenversicherung gezahlt und unterliegen nicht Tarifverträgen, aber dafür der jährlichen Rentenanpassung durch die Bundesregierung und den Bundesrat, die sich wiederum an der allgemeinen Lohnentwicklung (und dadurch mittelbar auch an der Inflation) orientiert.
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Diesem Prinzip folgt auch die jährliche Anpassung der Renten, die grundsätzlich der Lohnentwicklung folgt.
Die Neuerungen sehen wie folgt aus: Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, bei denen die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat.
Deswegen folgt auch die jährliche Anpassung der Renten grundsätzlich der Lohnentwicklung. Die Preisentwicklung wird bei der Rentenanpassung dagegen nicht berücksichtigt.