Antwort 28.04.2023 von Bettina Stark-Watzinger FDP
Sehr geehrter Herr K.,
Sehr geehrter Herr K.,
Mit dem Atomausstieg ist ein energiepolitischer Meilenstein gelungen
Unabhängig von Art. 140 GG, wonach die Kirche innere Angelegenheiten selbst regeln kann, werden Straftäter in kirchlichen Kreisen grundsätzlich nicht anders behandelt als alle anderen Straftäter.
Das kirchliche Strafrecht ist in keiner Weise ein Ersatz für das staatliche Strafrecht
Wir haben Ihr Schreiben daher an die Geschäftsstelle des Patientenbeauftragten weitergeleitet. Sie werden von dort eine Antwort erhalten.
Jedoch liegt es letztlich nicht in unserer Macht, trotz bester Argumente die CDU dazu zu bringen, Ihre Meinung zu ändern, und die Straßenausbaubeiträge tatsächlich und vollständig abzuschaffen.