(...) Entscheidet sich die ausreisepflichtige Person trotz einer ausdrücklichen Information darüber, dass ihre Rückführung zeitnah bevorsteht, gegen eine freiwillige Ausreise, stellt eine solche Entscheidung gerade für Familien mit Kindern eine Belastung dar. Die Ausreisepflicht muss nunmehr durch die Anwendung einer Zwangsmaßnahme durchgesetzt werden. Diese damit einhergehenden besonderen Belastungen, gilt es aus humanitären Gesichtspunkten gerade im Interesse der betroffenen Kinder, und zwar unabhängig von der Entscheidung der Eltern, nach Möglichkeit zu vermeiden. (...)
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(...) Es ist leider de facto in Deutschland so, dass, obwohl keine Ausreisehinderungsgründe vorliegen, die meisten Bundesländer nur sehr spärlich rückführen. Wir als LKR stehen für eine konsequente Anwendung gesetzlicher Handlungsmöglichkeiten und drängen auf eine sofortige und nachdrückliche Durchführung von zu vollziehenden Rückführungen. (...)
(...) Unser Ansatz bei der Unterbringungspolitik verfolgte generell immer drei Ziele: Wir wollten unserer humanitären Unterbringungsverpflichtung nachkommen, das jeweils möglichst stadtteilverträglich gestalten und überdies das übergeordnete Ziel einer gerechteren Verteilung der Unterkünfte in ganz Hamburg, gerade auch in den wohlhabenderen Stadtteilen, verfolgen. Und wenn es jeweils gelungen war, einen Konsens vor Ort zu erreichen, stand und steht die Politik im Wort, alles Machbare dafür zu tun, um den Kompromiss auch Wirklichkeit werden zu lassen. (...)
(...) Wer diese mit Füssen tritt, der muss dann auch die Konsequenzen tragen. Wir wollen deshalb, dass die Ausbürgerung krimineller Migranten möglich wird, bei erheblicher Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung, bei Mitwirkung in Terrororganisationen (z.B. IS) oder bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans, und zwar auch dann, wenn die Ausgebürgerten staatenlos werden. (...)