Antwort 07.07.2024 von Stephan Thomae FDP
Das Wahlprüfverfahren hat sich grundsätzlich über die Wahlperioden bewährt.
Das Wahlprüfverfahren hat sich grundsätzlich über die Wahlperioden bewährt.
Die 2017 erfolgte Veränderung durch das Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren halte ich für ausreichend.
Damit die StVO entsprechend reformiert werden kann, muss aber zunächst das übergeordnete Straßenverkehrsgesetz angepasst werden.
Als eines von ganz wenigen Krankheitsbildern hat Long-Covid daher auch explizit Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. Um die Forschung zu intensivieren, sind nun Haushaltsmittel in Höhe von 10 Millionen Euro für die beiden nächsten Jahre vorgesehen.