Frage von Martin H. • 17.11.2022
Antwort von Stephan Brandner AfD • 17.11.2022
Quelle ist der Abschlussbericht.
Quelle ist der Abschlussbericht.
Sehr geehrter Herr G. .,
Der Unterschied zwischen den sog. „Bauern-Protesten“ und „Letzter Generation“ liegt darin, dass erstere ihre Aktionen wie vorgeschrieben bei den Ordnungsbehörden anmelden und keine Straftaten begehen.
Im August 2022 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren veröffentlicht
Gewalt darf kein Mittel der demokratischen Auseinandersetzung sein. Wo Straftaten stattfinden, muss die Polizei einschreiten.